Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der grenzgang GbR, Krefelder Wall 36, 50670 Köln, Betreiber der Website „grenzgang.de“, im folgenden „grenzgang“ genannt.
Stand: 18. August 2016
Für Rechtsgeschäfte zwischen grenzgang und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) und die AGB des Ticketvermittlers ticket i/O (Allgemeine Geschäftsbedingungen ticket i/O) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Veranstaltungsbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Veranstaltungsbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Veranstaltungsbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
2. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe des Kundennamen oder der Bestellnummer abgeholt werden.
3. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen Abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Veranstaltungsbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben
5. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
6. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
7. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten (z.B.: Aussteller, Teilnehmer, Mitarbeiter des Veranstaltungsorts) verursacht werden.
8. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Veranstaltungsbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
9. grenzgang ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
10. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen und Teilnehmern anfertigen zu lassen und für Marketingzwecke zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt – soweit erforderlich – hiermit sein Einverständnis. Gleiches gilt für Aufnahmen, die Presse und/oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalter anfertigen.
11. Teilnehmer sind nicht berechtigt, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen von einer Veranstaltung oder von Teilnehmern anzufertigen
12. Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
(1) Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor Einlass der Berechtigungsnachweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.
(2) Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass.
(3) Nach Beginn der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
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