Skurrile Gesetze aus aller Welt
was steckt dahinter?
Es gibt schon sehr viele verrückte und absurde Gesetze und Gerichtsurteile weltweit. In unserer aktuellen Ausgabe der GRENZGANG-News haben wir euch die Skurrilsten vorgestellt. Zum Beispiel, dass Taxifahrer in England nur mit ihrer rechten Hand am Fahrzeug urinieren dürfen. Oder, dass das Monster von Loch Ness unter Naturschutz steht. Diese Gesetze erscheinen vollkommen sinnlos und bestehen dennoch. Heute möchten wir euch ein paar dieser kuriosen Gesetze und deren Hintergründe vorstellen:
In England darf eine Briefmarke, die die Königin oder den König abbildet, nicht kopfüber aufgeklebt werden.
Im traditionellen Großbritannien gilt es als Landesverrat, wenn man die Königin auf den Kopf stellt – und sei es auf einer Briefmarke. Falsch geklebt -??? als Strafe kann einem eine sehr lange Haftzeit bevorstehen. Zurückführen kann man das skurrile Gesetz auf den Treason Felony Act von 1948, mit dem Monarch und Krone geschützt werden sollten. Bis heute sei dieses Gesetz offiziell nicht aufgehoben, so die Süddeutsche Zeitung.
Ebenso skurril: Im Westminster-Palast in London ist es verboten zu sterben. Da der Palast einst eine Königsresidenz war, hätte noch heute jeder dort Verstorbene Anspruch auf ein Staatsbegräbnis. „Zuwiderhandelnde werden aus dem Gebäude entfernt, bevor ihre Sterbeurkunde ausgestellt werden darf“, schreibt Spiegel Online.
In Frankreich ist es verboten, sich auf Bahnübergängen zu küssen.
Paris, die Stadt der Liebe – und doch ist es hier verboten sich auf Bahnübergängen zu küssen 🙁 Das Gesetz soll angeblich die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten. Hat es also vor dem Gesetzesbeschluss so viele Verliebte gegeben die von heranrollenden Zügen erfasst worden sind? Auch gut möglich: Mit dem Gesetz sollen Verspätungen der französischen Bahn SNCF vermieden werden. Verliebte können aber aufatmen: Obwohl das Gesetz zwar weiterhin Bestand hat, wird es nicht mehr geahndet.
In Großbritannien gibt es seit 1934 ein Gesetz, das das Ungeheuer von Loch Ness – sofern es existiert – unter Naturschutz stellt.
Erste Berichte über „Nessie“, wie dieses Untier liebevoll genannt wird, finden sich in der Vita des heiligen Mönch Columba, der 565 im River Ness auf das Seemonster getroffen sei. Seitdem gibt es immer mal wieder Berichte von Begegnungen. Richtig berühmt wurde das Monster jedoch erst 1933: Aldie Mackay will aus dem Auto heraus die Seeschlange, „ein riesiges, im Loch tauchendes Tier“, gesehen haben. Der Bericht, der am 2. Mai 1933 in der schottische Lokalzeitung der „Inverness Courier“ über das „Monster“ erschien, würde zur Mediensensation: Sämtliche Reporter wurden zum Loch Ness geschickt, und ein Zirkus bot sogar eine Summe von 20.000 Pfund für das Einfangen des Monsters.
Da die Regierungsbeamten besorgt waren, dass man für den Fall des Auftauchens von Nessie kein Gesetz hätte, mit dem man Wilderern und Trophäenjägern die Jagd auf das Ungeheuer verbieten könne, stellte man es kurzerhand unter Naturschutz.
1896 wurde festgelegt, dass ein Fußballfeld in Deutschland baumfrei sein muss.
Dass Fußball auf baum- und strauchlosen Plätzen gespielt wird, legen die Jenaer Regeln, die 1896 in Jena erlassen wurden, fest. Wenn man heute an die sauber gepflegten Sportplätze denkt, hört sich diese Regel eher kurios an. Damals waren passende Spielflächen jedoch schwer zu finden, so dass Fußballspiele oft auf normalen Wiesen ausgetragen wurden. Vor allem in Jena war die Beschaffenheit der Fußballplätze nicht optimal. Die Fußballfelder lagen hier in der Oberaue, einem natürlichen Überschwemmungsgebiet der Saale, welches oftmals bewachsen war.
In Rumänien wurde aus Rücksicht auf eine Eiche Bemerkenswertes entschieden: Die Gemeinde in dem rumänischen Dorf Tonciu spendierte knapp 18.000 Euro für einen Fußballplatz. Jedoch wurde die Fläche nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die dort stehende 150 Jahre alte Eiche stehen bleiben kann. Dass der Baum mitten auf dem Fußballfeld steht, stört die Spieler doch ein wenig. „Es ist hoffnungslos, wie kann man bitte ein ordentliches Spiel spielen mit einem verdammt großen Baum auf der einen Seite des Platzes?“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung). Aus diesem Grund will der Bürgermeister seine Entscheidung nochmal überlegen…
Weitere lustige Gesetze aus unserer GRENZGANG-News:
– In Australien sind Barbetreiber dazu verpflichtet, das Pferd ihrer Kunden nicht nur unterzustellen, sondern den Vierbeiner auch zu füttern und mit Wasser zu versorgen.
– Im Irak ist es gesetzlich verboten, an Sonntagen Schlangen zu verspeisen.
– Jeder, der in der Bibliothek der britischen Stadt Widnes in Cheshire einschläft, muss zur Strafe £5 entrichten.
– In England dürfen Taxifahrer nur dann gegen das Heck ihres Fahrzeuges urinieren, wenn sich die rechte Hand am Fahrzeug befindet.
– Es ist in Kanada strengstens verboten, ohne ‚lebenssicherndes Gerät‘ aus einem Flugzeug zu springen.
– 1896 wurde festgelegt, dass ein Fußballfeld in Deutschland baumfrei sein muss.
– In Singapur kann mit einer Geldstrafe belegt werden, wer nach der Benutzung vergisst, die Toilettenspülung zu betätigen. Polizisten in Zivil überprüfen regelmäßig die öffentlichen Toiletten.
– In Frankreich ist es gesetzlich verboten, einem Schwein den Namen ‚Napoleon‘ zu geben.
– In Chicago ist es illegal, nur mit einem Pyjama bekleidet angeln zu gehen.